- Allgemeine Garantiezeit
– Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Auslieferung der Ware. - Erweiterte Garantie
– Metallrahmen (strukturelle Stabilität) — Garantie von 5 Jahren.
– Pulver- oder Lackbeschichtung des Stahlrahmens — Garantie von 1 Jahr, vorausgesetzt, es liegen keine mechanischen Beschädigungen vor.
– Holzelemente — Garantie von 1 Jahr. Diese gilt ausschließlich für:
• Fäulnis;
• Befall durch Pilze oder Schimmel;
• erhebliche Risse oder Brüche, die die Stabilität und Funktionalität beeinträchtigen und auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. - Ausschluss der Garantie
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
– natürlicher Verschleiß infolge gewöhnlicher Nutzung;
– Schäden durch unsachgemäße Lagerung, Montage oder Verwendung;
– Schäden durch Dritte, Vandalismus, Kriegseinwirkungen oder höhere Gewalt;
– mechanische Beschädigungen (z. B. Stöße, Kratzer, Absplitterungen);
– oberflächliche Rissbildung im Holz sowie Farbveränderungen infolge natürlicher Prozesse;
– Gebrauchsspuren wie Abrieb oder Kratzer bei intensiver Nutzung;
– Korrosion von Metallteilen infolge beschädigter Beschichtung oder unsachgemäßer Nutzung. - Gesetzliche Mängelrechte (Gewährleistung)
Unabhängig von der freiwilligen Garantie gelten die gesetzlichen Rechte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung.
– Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel 24 Monate ab Lieferung der Ware.
– Innerhalb dieser Frist hat der Käufer bei Mängeln Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung).
– Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Die Garantie stellt eine freiwillige Zusatzleistung dar und schränkt die gesetzlichen Rechte des Käufers nicht ein.