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Garantiebedingungen

  1. Allgemeine Garantiezeit
    – Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Auslieferung der Ware.
  2. Erweiterte Garantie
    Metallrahmen (strukturelle Stabilität) — Garantie von 5 Jahren.
    Pulver- oder Lackbeschichtung des Stahlrahmens — Garantie von 1 Jahr, vorausgesetzt, es liegen keine mechanischen Beschädigungen vor.
    Holzelemente — Garantie von 1 Jahr. Diese gilt ausschließlich für:
    • Fäulnis;
    • Befall durch Pilze oder Schimmel;
    • erhebliche Risse oder Brüche, die die Stabilität und Funktionalität beeinträchtigen und auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind.
  3. Ausschluss der Garantie
    Von der Garantie ausgeschlossen sind:
    – natürlicher Verschleiß infolge gewöhnlicher Nutzung;
    – Schäden durch unsachgemäße Lagerung, Montage oder Verwendung;
    – Schäden durch Dritte, Vandalismus, Kriegseinwirkungen oder höhere Gewalt;
    – mechanische Beschädigungen (z. B. Stöße, Kratzer, Absplitterungen);
    – oberflächliche Rissbildung im Holz sowie Farbveränderungen infolge natürlicher Prozesse;
    – Gebrauchsspuren wie Abrieb oder Kratzer bei intensiver Nutzung;
    – Korrosion von Metallteilen infolge beschädigter Beschichtung oder unsachgemäßer Nutzung.
  4. Gesetzliche Mängelrechte (Gewährleistung)
    Unabhängig von der freiwilligen Garantie gelten die gesetzlichen Rechte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung.

– Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel 24 Monate ab Lieferung der Ware.
– Innerhalb dieser Frist hat der Käufer bei Mängeln Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung).
– Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Die Garantie stellt eine freiwillige Zusatzleistung dar und schränkt die gesetzlichen Rechte des Käufers nicht ein.